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zuletzt geändert am 29. November 2020
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Die Gemeinde Hettlingen hat am 29. November 2020 über die Gesamtsanierung des Freibades abgestimmt. Die glp Hettlingen hat diese Vorlage über einen Kredit von 4,1 Mio Franken geprüft und mit einem Flugblatt den StimmbürgerInnen eine Ablehnung empfohlen. Jetzt wurde die Vorlage auch verworfen, mit 770 Nein zu 641 Ja. Die Stimmbeteiligung betrug 62,6 Prozent.
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Das Schwimmbad ist wichtig für unser Dorf und muss unterhalten werden. Doch die verworfene Vorlage des Gemeinderates war finanzpolitisch nicht nachhaltig. Die Investition von 4,1 Mio Franken wären mit dem heutigen Steuerfuss nicht finanzierbar gewesen. Das bedeutet, dass die Sanierung mit zusätzlichen Schulden von 4,1 Mio Franken hätte bezahlt werden müssen.
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Noch vor einem Jahr hiess es, die Sanierung sei für 1,61 Mio Franken zu haben. Woher diese Kostenexplosion auf 4,1 Mio Franken gekommen sein soll, wurde in der Weisung nicht überzeugend erklärt.
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Auch fehlten in der Weisungen jegliche Prognosen über die künftigen Besucherzahlen und Einnahmen. Vergeblich suchte man weiter Zahlen über die Gesamtkosten (Personal, Material, Unterhalt, etc.), welche das Schwimmbad jedes Jahr verursacht. Es blieb für die StimmbürgerInnen folglich auch unklar, ob das bestehende, jährliche Betriebsdefizit noch grösser geworden wäre.
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Auch die RPK (Rechnungsprüfungskommission) Hettlingen empfahl die Ablehnung der Schwimmbad-Vorlage. Einem Zeitungsartikel im "Landboten" gemäss war auch die SVP Hettlingen gegen den Kredit. Die SVP hat sich aber nie direkt zur Vorlage geäussert.
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Mit einem Nein ist der Weg nun frei für eine reduzierte, finanziell vertretbare Sanierung. Denn das steht fest: Hettlingen braucht ein attraktives Schwimmbad. Doch nicht so, wie der Gemeinderat dies vorgeschlagen hat.
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Wie soll jetzt eine zweite Sanierungsvorlage erstellt werden? Die GLP Hettlingen hofft, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung viel früher und transparenter in ein zweites Projekt einfliessen. Wichtige Aspekte sind dabei: soll Hettlingen weiterhin ein ausgesprochenes Familienbad (Kleinkinder bis Halbwüchsige) bleiben? Oder will man mehr Teenager und junge Erwachsene anlocken? Welcher Stellenwert hat das gastronomische Angebot? Wie kann die heutige Sauna OHNE Umbauzwang in die Sanierung einbezogen werden? Wie positioniert sich das Schwimmbad Hettlingen im Umfeld der Konkurrenz in Seuzach und Neftenbach?
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Welche Normen und Vorschriften sind neuerdings einzuhalten? Es blieb bei der ersten Vorlage unklar, ob die teueren Anpassungen an der Infrastruktur wirklich zwingend waren. Muss zum Beispiel die Sprunggrube sowieso verbreitert werden oder ist die Verbreiterung nur nötig, falls man gleichzeitig den Sprungturm ersetzt? Muss ein Behinderten-WC mitten im Gastronomieteil gebaut werden oder kann es auch an die bestehende Garderobe angegliedert werden? Oft ist es doch so, dass eine Baute, erstellt nach altem Recht, bestehen bleiben kann und erst neuem Recht angepasst werden muss, falls man sie sowieso abändert und so den Regelzwang selber auslöst.
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Wesentlich sind vor allem Zahlen zur Betriebswirtschaft. Wie haben sich die Besucherzahlen entwickelt (parallel zur Bevölkerungszahl oder nur marginal)? Welche Ausgaben fallen pro Saison an, und zwar im Total: Personal, Material, Unterhalt, Strom und Wasser, etc Wie haben sich die Einnahmen entwickelt; stagnierend oder steigend? Wie soll sich eine Sanierung auf die Besucherfrequenz auswirken: soll mit Investitionen in die "Sportpass"-Infrastruktur eine neue Kundenschicht angesprochen werden? Können die künftigen Mehreintritte die zusätlichen Kosten (Betrieb, Abschreibungen) decken?
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Die GLP Hettlingen hofft, dass der Gemeinderat diese und ähnliche Fragen abklärt und dazu auch die Bevölkerung zur Mitarbeit einlädt. So kann ein zweites Sanierungsprojekt entstehen, welches den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht und gleichzeitig ohne Schuldenwirtschaft finanzierbar ist.