Aktuell

Stimmfreigabe Gemeindeordnung

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zuletzt geändert am 14. November 2021

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Die glp Hettlingen hat Stimmfreigabe zur Totalrevision der Gemeindeordnung beschlossen. Die formale Anpassung an übergeordnetes, kantonales Recht ist zwar unbestritten. Aber inhaltlich hat die glp Hettlingen gewichtige Vorbehalte gegen die Vorlage, zum Beispiel zur sogenannten "Stillen Wahl" und zur Veränderung der Finanzkompetenzen.

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Am 28. November 2021 stimmen die Hettlingerinnen und Hettlinger über eine Totalrevision der Gemeindeordnung ab. Anfangs dieses Jahres hat die glp im Rahmen der Vernehmlassung zur Totalrevision Stellung genommen. Wir haben uns für eine unmissverständliche Formulierung für das unabhängige Antragsrecht der Primarschulpflege eingesetzt, und wir haben insbesondere die Ausdehnung der stillen Wahlen auf die Erneuerungswahlen kritisiert.

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Stille Wahlen bedeuten, dass Kandidatinnen und Kandidaten automatisch gewählt sind, falls die Anzahl Sitze mit der Anzahl Kandidaturen übereinstimmt. Gemäss Art. 7 der neuen Gemeindeordnung kann neu auch bei Erneuerungswahlen eine stille Wahl durchgeführt werden.

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Die Erneuerungswahlen alle vier Jahre sind ein wichtiges demokratisches Mittel, um den Amtsträgerinnen und Amtsträgern an der Urne ein Feedback zu geben und sich intensiv mit neuen und bisherigen Behördenmitgliedern auseinanderzusetzen.

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Ein gutes Resultat zeigt die Wertschätzung der Bevölkerung für die Arbeit, die während den letzten vier Jahren geleistet wurde. Ein mageres Resultat ist eine ernst zu nehmende Rückmeldung aus der Bevölkerung.

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Besonders auch neue Kandidatinnen und Kandidaten ohne Konkurrenz sollen sich vor Amtsantritt den Wählerinnen und Wählern stellen müssen.

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Um die Möglichkeit zur Willensäusserung geht es in der neuen Gemeindeordnung auch bei der Neuregelung der Finanzkompetenzen. Zum Beispiel sollen Investitionen erst ab CHF 1,5 Mio. an die Urne kommen, jetzt ist eine Urnenabstsimmung schon ab CHF 1 Mio nötig.

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Und der Gemeinderat kann bis zu einem Betrag von CHF 2 Mio. beim Kauf von Immobilien selbst entscheiden, bisher waren es nur CHF 1 Mio. Dies ermöglicht einen schnelleren Entscheidungsprozess, reduziert aber die Mitsprachemöglichkeit der Bevölkerung.

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Bei der Totalrevision der Gemeindeordnung geht es also nicht nur um eine rein formale Anpassung an das neue Gemeindegesetz, sondern es geht um eine wichtige inhaltliche Diskussion. Abwägen muss man zwischen dekokratischer Einflussnahme einerseits gegenüber Effizienz in den Abläufen andererseits.

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Die glp Hettingen hat daher Stimmfreigabe beschlossen.

 

Madeleine Oelen

Präsidentin glp Hettlingen

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