Fussgängerstreifen und Tempo 30

Fussgängerstreifen sind auch bei Tempo 30 erlaubt, sofern im konkreten Fall gewisse Bedingungen erfüllt sind - z. B. Zahl der Fahrzeuge und Fussgänger, Nähe von ÖV-Haltestelle, Schulwege, wichtige Fussgängerpassagen und anderes.

Richtlinie zu Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen

Dieses Dokument stammt aus dem Kanton Luzern. Ein vergleichbares Dokument aus dem Kanton Zürich gibt es nach Auskunft der Zürcher Baudirektion noch nicht (Stand 6.November 2022).

 

Das Luzerner Dokument ist auch für Zürcher relevant, weil für beide Kantone die gleichen nationalen Gesetzte und Regelwerke (Strassenbau, Verkehr, Gestaltung) gelten.

Fussgägerstreifen in Tempo-30-Zonen

Dieses Positionspapier des Vereins Fussverkehr ist schon 2010 herausgekommen. Es zeigt, dass fast um jeden Fussgängerstreifen in einer Tempo-30-Zone gekämpft werden muss.

Motion zur Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen

Der Bundesrat und der Nationalrat haben 2012/13 eine Motion (12.3068) von Regula Rytz abgelehnt, die klarere Regeln für den Bau von Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen verlangte.

 

Die Motion ist zwar gescheitert. Aber in der Begründung und in der Beurteilung finden sich wichtige Infos über das Wann, Wo und Wie von Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen.