Dieses Dokument stammt aus dem Kanton Luzern. Ein vergleichbares Dokument aus dem Kanton Zürich gibt es nach Auskunft der Zürcher Baudirektion noch nicht (Stand 6.November 2022).
Das Luzerner Dokument ist auch für Zürcher relevant, weil für beide Kantone die gleichen nationalen Gesetzte und Regelwerke (Strassenbau, Verkehr, Gestaltung) gelten.